Die Corona-Kundenliste für Geschäfte

Ihr Weg, um sicher mit Kundendaten umzugehen.

Gemeinsam Infektionsschutz betreiben, aber richtig! 

 

Zum 4.5.2020 wird bundesweit eine Öffnung der Friseurgeschäfte und anderer Geschäften mit direktem Kundenkontakt erwartet, unter Einhaltung umfangreicher Auflagen.

 

Eine weitere mögliche Maßnahme zum Infektionsschutz, die die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege  für erforderlich hält, könnte die Führung einer Liste der Kunden sein, die zu einem gewissen Datum in Ihrem Geschäft bedient wurden. 

 

Vermutlich werden Sie diese Liste elektronisch führen, oder scannen und auf Ihrem Computer speichern. Selbst wenn Sie das nicht tun, könnte es später zur Übergabe an die Behörden passieren. 

 

Somit stellt die Liste der Kunden während der Corona-Maßnahmen aus meiner Sicht eine Speicherung personenbezogener Daten im Sinn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar.

 

Eine Speicherung der Daten Ihrer Kunden ist hierbei möglicherweise nicht durch Ihre vorhandene Datenschutzerklärung abgedeckt!

Denn das Ziel der Sammlung ist jetzt der Infektionsschutz und nicht mehr der normale Geschäftsbetrieb.

Die gesammelten Daten sollen ja im Zuge des Infektionsschutz an Behörden übergeben werden und enthalten dann Gesundheitsdaten (mögliche Infektion als Kontaktperson).

 

D.h. wenn Sie so eine Liste führen wollen, oder müssen, müssen Sie ähnlich wie Arztpraxen  einen Prozess einführen, der regelt, wie mit diesen Unterlagen umgegangen wird, bzw. Sie benötigen die Einwilligung der Kunden zur Aufnahme der Daten und müssen sie darüber informieren, was mit den Kundendaten passiert.

 

Ich möchten Ihnen gern meine Unterstützung beim Aufbau dieses Prozesses für Ihr Unternehmen anbieten.

 

Prozess für Corona-Kundenliste inkl. aller notwendigen Dokumente

 

·        Eine für Ihr Unternehmen angepasste Prozessbeschreibung für eine Filiale,

 

·        Eine nur für die Kundenliste in der Corona-Krise gültige Datenschutzerklärung/ Ergänzung ihrer vorhandenen Datenschutzerklärung

 

·        Schulungsunterlagen für die Mitarbeiter inkl. Teilnehmerliste der Schulung,

 

·        die Kundenliste,

 

·        den Kundendatensatz,

 

·        die Einwilligungserklärung,

 

·        Eine Datenschutz-Kundeninformation

 

·        ein Zertifikat, in dem ich Ihnen bestätige, dass Sie mit den Kundendaten verantwortungsvoll umgehen, wenn Sie mir bestätigen, dass Sie das System genau nach Prozessbeschreibung eingeführt und ihre Mitarbeiter geschult haben. Das Zertifikat können Sie z.B. für die Kunden an die Wand hängen.

 

100,00 €

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Über mich

Vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Seite. Ich haben mich nach vielen Jahren Tätigkeit in der Windenergie entschlossen, Berater und Auditor für Managementsysteme zu werden. D.h. ich helfe Unternehmen dabei ihre Prozesse bezüglich Qualität, Umweltschutz, Informationssicherheit, Arbeitssicherheit und Energiemanagement zu optimieren. Deswegen fand ich es wichtig, Friseurgeschäfte in der Krise mit einem vernünftigen Angebot zu unterstützen.

Beratung

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